Der Kipppunkt: ab wann braucht ein Nebenprojekt ein Impressum?
Zitat von Geld verdienen im Home Office am August 14, 2026, 10:05 a.m. UhrKurze Zwischenfrage, die wahrscheinlich eher ins Rechtliche als hierher gehört, aber ich vermute, sie betrifft einige, die wie ich nebenbei von zuhause aus etwas aufbauen. Ich betreibe seit ein paar Monaten eine kleine Instagram-Seite zu einem Nischenthema, ursprünglich rein zum Spaß gestartet. Inzwischen sind ein paar Affiliate-Links in der Bio und eine erste kleine Kooperation mit einer Marke dazugekommen, und seither lässt mich eine Frage nicht mehr los: Ab wann kippt so ein Nebenprojekt eigentlich von privat zu impressumspflichtig?
Die Antwort ist eindeutiger, als ich dachte: Sobald Werbung, Affiliate-Links, Kooperationen oder ein Verkauf mit im Spiel sind, zählt ein Projekt nicht mehr als rein privat, egal wie klein es noch ist. Das trifft auf einen Onlineshop genauso zu wie auf einen Blog, ein Instagram-Profil oder einen YouTube-Kanal. Die rechtliche Grundlage dafür ist heute § 5 DDG, der Nachfolger des früheren TMG.
Umgesetzt hab ich das Ganze über impressum.biz: erst Land und Rechtsform angegeben, dann einen kurzen Fragebogen durchgeklickt, der wirklich nur die für mich relevanten Punkte zeigt, zum Schluss die E-Mail-Adresse bestätigt – fertig war das Impressum zum Reinkopieren, schneller als gedacht. Gekostet hat mich das nichts, und weil in meiner Bio sowieso Affiliate-Links stehen, hab ich direkt noch die passende Werbekennzeichnung aus demselben Tool mitgenommen.
Wer sich wie ich fragt, ob das eigene Nebenprojekt diesen Punkt schon überschritten hat: einfach den kostenlosen Check machen, das dauert nur wenige Minuten und ist deutlich entspannter, als es einfach drauf ankommen zu lassen. Und falls die eigene Wohnadresse dabei ungern öffentlich im Netz stehen soll, so wie bei mir im Home-Office: Als Zusatzoption gibt es den Impressumsschutz – eine ladungsfähige Geschäftsadresse, die dann anstelle der privaten im Impressum auftaucht.
Kurze Zwischenfrage, die wahrscheinlich eher ins Rechtliche als hierher gehört, aber ich vermute, sie betrifft einige, die wie ich nebenbei von zuhause aus etwas aufbauen. Ich betreibe seit ein paar Monaten eine kleine Instagram-Seite zu einem Nischenthema, ursprünglich rein zum Spaß gestartet. Inzwischen sind ein paar Affiliate-Links in der Bio und eine erste kleine Kooperation mit einer Marke dazugekommen, und seither lässt mich eine Frage nicht mehr los: Ab wann kippt so ein Nebenprojekt eigentlich von privat zu impressumspflichtig?
Die Antwort ist eindeutiger, als ich dachte: Sobald Werbung, Affiliate-Links, Kooperationen oder ein Verkauf mit im Spiel sind, zählt ein Projekt nicht mehr als rein privat, egal wie klein es noch ist. Das trifft auf einen Onlineshop genauso zu wie auf einen Blog, ein Instagram-Profil oder einen YouTube-Kanal. Die rechtliche Grundlage dafür ist heute § 5 DDG, der Nachfolger des früheren TMG.
Umgesetzt hab ich das Ganze über impressum.biz: erst Land und Rechtsform angegeben, dann einen kurzen Fragebogen durchgeklickt, der wirklich nur die für mich relevanten Punkte zeigt, zum Schluss die E-Mail-Adresse bestätigt – fertig war das Impressum zum Reinkopieren, schneller als gedacht. Gekostet hat mich das nichts, und weil in meiner Bio sowieso Affiliate-Links stehen, hab ich direkt noch die passende Werbekennzeichnung aus demselben Tool mitgenommen.
Wer sich wie ich fragt, ob das eigene Nebenprojekt diesen Punkt schon überschritten hat: einfach den kostenlosen Check machen, das dauert nur wenige Minuten und ist deutlich entspannter, als es einfach drauf ankommen zu lassen. Und falls die eigene Wohnadresse dabei ungern öffentlich im Netz stehen soll, so wie bei mir im Home-Office: Als Zusatzoption gibt es den Impressumsschutz – eine ladungsfähige Geschäftsadresse, die dann anstelle der privaten im Impressum auftaucht.
